Zur vollständigen Ausbildung von Segelflugpiloten gehört auch die Ausbildung im Funksprechverkehr. Hierfür ist in Deutschland ein Funksprechzeugnis erforderlich (BZF=Beschränkt gültiges Zeugnis für den Flugfunk). In diesem Winter haben wir für unsere Flugschüler einen BZF-Lehrgang organisiert. Alle aktiven Flugschüler ohne BZF
Theorielehrgang Funksprechen
