Die Flugsaison beginnt im Laufe des Monats März eines jeden Jahres und endet in der Regel im Laufe des Novembers. Der Beginn der Flugausbildung ist jedoch nicht auf den Saisonstart festgelegt. Dies kann jederzeit erfolgen.

Gliederung der praktischen Ausbildung
1. Ausbildungsabschnitt (A-Schulung)

Der Flugschüler lernt vom ersten Start an das Fliegen vom vorderen Pilotensitz. Hier die letzten Erklärungen des Fluglehrers vor dem nächsten Schulstart.

In dieser Ausbildungsphase lernt der Flugschüler die Grundlagen des Fliegens. Alle späteren Schritte bauen auf diesem Abschnitt auf. Die Schwerpunkte liegen auf dem Start, der Steuerung des Flugzeugs im dreidimensionalen Raum und auf der Landung.

Die Dauer dieses Abschnitts beträgt in der Regel ca. 50-100 Windenstarts. Rechnet man mit 3-5 Windenstarts pro Flugtag bei 2 Flugtagen pro Wochenende, ergibt sich ein Zeitansatz von ca. 2-4 Monaten bis zum ersten Alleinflug. Vieles ist von der Kontinuität abhängig. D.h., je regelmäßiger am Ausbildungsbetrieb teilgenommen werden kann, desto eher und besser wird sich der Übungseffekt einstellen. Die Verlauf der Ausbildung wird in einem Ausbildungsnachweis online dokumentiert. Hier tragen die Fluglehrer die vom Flugschüler beherrschten Flugübungen ein und dieser kann von den Flugschülern jederzeit eingesehen werden. Zudem wird jeder Start vom Flugschüler in einem persönlichen Flugbuch dokumentiert.

Am Ende dieses Abschnitts steht der erste Alleinflug. Das bedeutet, dass der Flugschüler alleine in dem Doppelsitzer fliegt, in dem er zuvor die meisten Flüge absolviert hat. Zu diesem Zeitpunkt verfügt der Flugschüler über ausreichend Übung, von der sich zuvor mindestens ein zweiter Fluglehrer in einem Checkflug überzeugt hat. Eine Funkverbindung zwischen Lehrer und Schüler stellt sicher, dass zur Not verbal eingegriffen werden kann. In der Regel ist dieser 1. Alleinflug einer der bedeutensten Schritte eines (Segel)Fliegers. Auch wenn die Anspannung hoch ist (beim am Boden bleibenden Fluglehrer meistens mehr als beim Flugschüler 😉 ), weiß man, dass ein wichtiger Schritt getan ist. Umso freier fühlt man sich während dieses ersten Alleinfluges.

2. Ausbildungsabschnitt (B- und C-Schulung)
Nachdem der erste Alleinflug in der ASK 13 absolviert ist, wechselt der Flugschüler nach wenigen einsitzigen Starts auf das „Schwesterflugzeug“ Ka 8.

Das Cockpit unserer Ka 8.

Die Ka 8 ist ein einsitziges Segelflugzeug, auf dem die Flugschüler ihre ersten Alleinflugerfahrungen unter der Aufsicht eines Fluglehrers sammeln. Dazu vergibt der Fluglehrer vor dem Start sog. „mündliche Flugaufträge“. Damit ist sichergestellt, dass der Flugschüler wichtige Informationen und Tipps für den bevorstehenden Flug erhält. Der Flugschüler ist in der Regel bereits jetzt in der Lage, bei einfachen Thermikwetterlagen durch Ausnutzung der aufsteigenden Luftmassen mehrere Stunden in der Luft zu bleiben und Höhen von bis zu 3000m zu erreichen. Inzwischen sind die fliegerischen Fertigkeiten durch die Alleinflüge gereift, sodass verschiedene weitere Flugübungen im B- und C-Abschnitt geflogen werden können. Mit diesen Übungen werden „Tricks und Kniffe“ vermittelt, mit denen auch besondere Situationen selbstständig beherrscht werden können. Weitere Flugzeugmuster, wie z.B. die ASK 21 und LS 4 können geflogen werden. Diese beiden Ausbildungsabschnitte dauern insgesamt ca. 1 Saison.

3. Ausbildungsabschnitt (Überlandflug)
Im letzten Abschnitt der Ausbildung liegt der Schwerpunkt auf längeren Thermikflügen, die auch weiter vom Flugplatz wegführen können.

Längere Thermikflüge lassen den Flugschüler Erfahrungen sammeln.

Am Ende dieses Abschnitts hat der Flugschüler gelernt, wie er in der Luft navigiert und den richtigen Flugweg in Abhängigkeit vom Wetter wählt. Hier wird zur Unterstüzung auch der Motorsegler eingesetzt, um die Navigation auf längeren Flügen und auch Außenlandungen auf einer fremden Wiese zu üben.

Nach Beendigung des 3. Ausbildungsabschnittes steht eine theoretische und eine praktische Prüfung an. Während drei Starts werden die wichtigsten Inhalte der Ausbildung unter Aufsicht eines Prüfers erflogen. Erfahrungsgemäß beträgt die Ausbildungsdauer (vom 1. Alleinflug bis zur praktischen Luftfahrerscheinprüfung) ca. 2-3 Flugsaisons.

Am Ende hält der Flugschüler seinen Luftfahrerschein in der Hand. Hiermit kann er ohne Aufsicht eines Fluglehrers fliegen und Gäste im Doppelsitzer mitnehmen. Zudem stehen ihm weitere Schritte der Weiterentwicklung offen, wie z.B. der Überland- und Wettbewerbsflug, die Motorsegler- und die Kunstflugberechtigung. Oder vielleicht in einigen Jahren die Fluglehrerlizenz und das Erlernte und die Erfahrungen weitergeben.

Das Ziel der Ausbildung: Der Luftfahrerschein
Die richtige Wahl des Flugweges lernt der Flugschüler während der Überlandflugausbildung.

P.S.: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird hier in der männlichen Form geschrieben. Weibliche Interessenten sind selbstverständlich herzlich willkommen. Das Segelfliegen ist kein Männersport.