Zur vollständigen Ausbildung von Segelflugpiloten gehört auch die Ausbildung im Funksprechverkehr. Hierfür ist in Deutschland ein Funksprechzeugnis erforderlich (BZF=Beschränkt gültiges Zeugnis für den Flugfunk). In diesem Winter haben wir für unsere Flugschüler einen BZF-Lehrgang organisiert. Alle aktiven Flugschüler ohne BZF waren eingeladen. Im November startete der theoretische Teil, durch den unsere Vereinstheorielehrer führten. Der Lehrplan ist voll und die potenziellen Prüfungsfragen sind vielseitig. Themen wie die Luftraumstruktur, Vorflugregeln, Radionavigation, Sichtflugregeln, Halbkreisflughöhen, Funkwellenausbreitung, etc. standen auf der Liste. Mit dieser Grundlage ging es kurz vor Weihnachten für zehn unserer Flugschüler in den Praxisteil. Glücklicherweise können wir als Praxislehrer zwei Profis aus unseren Mitgliedern einsetzen, die als Fluglotse bzw. Berufspilot arbeiten. Die ideale Kombination, um die Sprechfunkpraxis zu vermitteln. Simulierte An- und Abflüge zu Verkehrslandeplätzen, Notlagen wie Motorausfälle oder Wetterverschlechterungen werden im Klassenraum als Funkverkehr geübt. Wer sollte diese Themen besser beherrschen und vermitteln, als die beiden? Bis zur BZF2-Prüfung im Februar bei der Bundesnetzagentur in Köln gilt es noch einige Anflüge auf die Flughäfen Köln-Bonn und Düsseldorf zu üben. Sicher werden hierfür alle Mitglieder die Daumen drücken.
Theorielehrgang Funksprechen